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Mit Ihrer schriftlichen oder telefonischen Reiseanmeldung bieten Sie der Ferienhaus Uslar GmbH den Abschluß eines Mietvertrages an (Buchung). Der Mietvertrag kommt zustande, wenn die Buchung von uns schriftlich bestätigt wird.

Der Feriengast verpflichtet sich mit dem Mietangebot zur Anerkennung der Preislisten und Mietbedingungen und der Hausordnung des Feriendorfes.

Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist unverzüglich eine Anzahlung von 25 % des Mietpreises, mindestens jedoch € 100,00 an uns zu leisten. Der Rest ist zahlbar 1 Monat vor Mietbeginn. Erfolgen die Zahlungen nicht fristgerecht, sind wir berechtigt, eine Nachfrist zur Zahlung von 10 Tagen ab Datum unseres Schreibens zu setzen und zu erklären, daß wir danach die Erfüllung des Vertages durch Sie ablehnen und unsererseits vom Mietvertrag zurücktreten. Unter dem Gesichtspunkt des Verzuges haften Sie für unseren hierdurch entstanden Schaden, sofern eine Ersatzvermietung uns nicht oder nicht rechtzeitig möglich sein sollte. Hinsichtlich der Höhe des Schadenersatzes gelten die Vereinbarungen gemäß Ziffern 7 + 8 entsprechend der Entschädigung beim Mieterrücktritt.

Das Mietverhältnis umfaßt die Nutzung des Mietobjekts nebst Einrichtung sowie die Nutzung des dazugehörigen Gartens und der Außenanlagen.

Die Wohneinheiten dürfen nur mit der im Prospekt angegebenen Maximalzahl belegt werden, wobei Kinder als volle Personen zu zählen sind. Bei Überbelegung hat die Ferienhaus Uslar GmbH das Recht, überzählige Personen abzuweisen oder einen Aufpreis zu verlangen. Die Anpassung der Einrichtung oder Ausstattung an die veränderte Personenzahl erfolgt dabei nur bei gesonderter Vereinbarung und Vergütung. Das Mitbringen von Haustieren in das Mietobjekt bedarf vorheriger Zustimmung der Ferienhaus GmbH.

Die angegebenen Mietpreise sind - wenn in den Preislisten nicht anders beschrieben - Wochenpreise pro Wohneinheit. Die Mietzeit schließt die Nutzung am An- und Abreisetag zu den in den Preislisten angegebenen Zeiten ein.

Der Mieter kann vom Mietvertrag schriftlich zurücktreten. Für diesen Fall hat die Ferienhaus Uslar GmbH Anspruch auf Entschädigung als Ersatz für Aufwendungen und entgangenen Gewinn. Die Ferienhaus Uslar GmbH kann anstelle einer konkret berechneten Entschädigung auch eine pauschalierte Entschädigung (Rücktrittsgebühr) verlangen. Diese beträgt in Prozent vom Gesamtpreis je Wohneinheit: bis zum 45. Tag vor Reisebeginn 10 %, mindestens  25,00 € bis zum 30 Tag vor Reisebeginn 25 % und ab dem 29. Tag vor Reisebeginn 80 %, es sei denn, daß kein oder ein geringer Schaden entstanden ist.

Reist der Mieter ohne vorherige schriftliche Kündigung nicht an, ist die Miete für die vereinbarte Mietzeit zu zahlen, abzüglich eventuell ersparter Aufwendungen, soweit das Mietobjekt nicht anderweitig zum gleichen Preis vermietet wird. Dies gilt nicht, wenn eine Vermietung schuldhaft unterlassen wird. Die Ferienhaus Uslar GmbH ist nicht verpflichtet, sich um eine anderweitige Vermietung des Mietobjektes zu bemühen, wenn und solange der Mieter nicht erklärt, daß er nicht anreist.

Bei Terminbuchungen oder Ersatzvermietungen werden den Mietern Buchungsgebühren in Höhe von 15,00 € zusätzlich zu Ziffer 7 + 8 berechnet.

Der Mieter hat das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und dafür Sorge zu tragen, daß auch seine Mitreisenden, Angehörigen und Gäste die Mietbedingungen einhalten. Er verpflichtet sich, alle entstandenen Schäden - auch unverschuldete - unverzüglich der Verwaltung des Feriendorfes anzuzeigen. Der Mieter haftet für Beschädigungen, soweit er diese verschuldet oder aus anderen Gründen zu vertreten hat. Bei Übernahme des Mietobjektes ist vom Mieter das Mietobjekt unverzüglich auf vorhandene Schäden zu überprüfen, und diese sind unverzüglich schriftlich der Mietobjektverwaltung anzuzeigen.

Die Ferienhaus Uslar GmbH haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die Richtigkeit der Beschreibung der angebotenen Leistungen in ihren Prospekten, nicht jedoch für die Angaben in Prospekten, auf deren Entstehung sie keinen Einfluß hat. Die Ferienhaus Uslar GmbH haftet für die ordnungsgemäße Erbringung ihrer Vertragsleistungen bei nachgewiesenem Verschulden. Die Haftung ist dabei bei vertraglichen Schadenersatzansprüchen auf den dreifachen Mietpreis beschränkt, soweit ein Schaden des Mieters weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird.

Im übrigen gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen. Die Ferienhaus Uslar GmbH haftet nicht für etwaige Leistungsstörungen im Bereich von Freizeitaktivitäten, die anläßlich der Nutzung der Feriendorfanlage entstehen, sofern diese nicht Kataloginhalt sind.

Etwaige Ansprüche gegen die Ferienhaus Uslar GmbH sind binnen eines Monats nach Beendigung des Mietvertrages schriftlich geltend zu machen. Sie verjähren innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung des Mietvertrages.

Die abgebildeten Haustypen sind Beispiele. Grundriß- und Ausstattungsvarianten sind möglich. Mit Erscheinen dieser Preisliste/dieses Kataloges haben alle vorherigen ihre Gültigkeit verloren.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Ferienhaus GmbH, soweit gesetzlich zulässig.

Sofern eine Bestimmung unwirksam ist oder werden sollte, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt. Ergänzungen und Änderungen der Mietbedingungen bedürfen der Schriftform.


Sitz der Gesellschaft: 37170 Uslar - Eingetragen: Amtsgericht Northeim HRB 1269
Geschäftsführerin: Ursula Even - Beirat: Rolf Pahl - Martina Sprink - Heinrich Bunzendahl